ECHA-Empfehlungen für Arbeitsplatzgrenzwerte

Die Europäische Kommission und die ECHA haben eine Vereinbarung unterzeichnet, nach der die Agentur regelmäßig Empfehlungen für Arbeitsplatzgrenzwerte (AGW) zum Schutz von Arbeitnehmern geben soll, die gefährlichen Chemikalien ausgesetzt sind. Nach der Vereinbarung soll die ECHA ab 2020 vier bis fünf AGW pro Jahr festlegen.

Die Vereinbarung mit der Kommission folgt der zweiten REACH-Überprüfung, in der einer der vorgeschlagenen Maßnahmenpunkte darin bestand, die Schnittstelle zwischen REACH und den Arbeitsschutzvorschriften zu verbessern.

Weitere Informationen sind der <link https: echa.europa.eu de echa-to-provide-recommendations-for-occupational-exposure-limits _blank>Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.