ECHA prüft Begründungen für Opt-outs

Ab dem 1. Dezember wird die ECHA <link https: echa.europa.eu _blank>manuell überprüfen, ob alle Neuregistrierungen, bei denen der Registrant sich dazu entschlossen hat, die Daten, die mit Mitregistranten gemeinsam eingereicht wurden, nicht zu benutzen (Opt-out), eine ordnungsgemäße Begründung enthalten, wie von REACH gefordert.

Um Sie dabei zu unterstützen, sicherzustellen, dass Ihre Begründung vollständig ist, sollten Sie die Vorlagen der neuesten Version von IUCLID 6 verwenden und Ihre Daten mit dem Validation Assistant prüfen, bevor Sie Ihr Dossier einreichen.