Einreichungsfrist für DCG Lösungen bis zum 30. May verlängert
Die ECHA hat die Frist verlängert, bis zu der ein Unternehmen, das diese benötigt, eine DCG-Lösung beantragen kann.
Angesichts des großen Interesses der Registranten, die Lösungen der Director's Contact Group (DCG) zu beantragen, wurde der Stichtag für die Einreichung eines Antrags auf eine DCG-Lösung bis zum 30. Mai verlängert.
Wenn Sie sich in einer Ausnahmesituation mit Ihrer Registrierung befinden, z. B. wenn der federführende Registrant oder Ihr EU-Lieferant Ihren Stoff nicht registriert, sollten Sie so bald wie möglich eine DCG-Lösung beantragen.
Weitere Informationen zu DCG-Lösungen finden Sie auf der <link https: echa.europa.eu de about-us partners-and-networks directors-contact-group dcg-issues _blank>ECHA-Webseite.