Einstellung des Beschränkungsverfahrens für Kreosot und mit Kreosot verwandte Stoffe

Frankreich hat das Beschränkungsverfahren für Kreosot und mit Kreosot verwandte Stoffe am 18. Juli 2022 gemäß Artikel 69 Absatz 4 der REACH-Verordnung ausgesetzt, da der Vorschlag nicht innerhalb von 60 Tagen nach der Mitteilung der Nichtkonformität erneut vorgelegt wird.

Frankreich plant, im Oktober dieses Jahres eine neue Absichtserklärung vorzulegen.