Ende des Übergangszeitraums nähert sich

Unternehmen sollten prüfen, ob sie vom Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU betroffen sind.

Der Übergangszeitraum für den Austritt des Vereinigten Königreichs aus der EU endet am 31. Dezember 2020. Unternehmen sollten prüfen, ob sie von dem Austritt betroffen sind, und ob Registrierungen und Zulassungen im Vereinigten Königreich vor Ablauf des Übergangszeitraums an einen EU-Mitgliedstaat übertragen werden sollten.

Weitere Informationen sind der ECHA-Webseite zu entnehmen.