Entwurf einer großherzoglichen Verordnung über Tätowiertechniken

Ende März hat der luxemburgische Regierungsrat den Entwurf einer großherzoglichen Verordnung als Ergänzung der großherzoglichen Verordnung vom 9. November 2018 zur Umsetzung des geänderten Gesetzes vom 24. Mai 2018 über die Hygienebedingungen im Zusammenhang mit der Praxis der Tattoo-Technik durch Hautinvasion, Piercing, Branding, Cutting sowie UV-Bräunung angenommen.

Zweck dieses Entwurfs einer großherzoglichen Verordnung ist es, Artikel 4 der aktuell geltenden großherzoglichen Verordnung mit Anhang XVII REACH und der CLP-Verordnung in Einklang zu bringen.