Erinnerung – Unternehmen sollten jetzt handeln, wenn sie vom Brexit betroffen sind
Die Übergangsfrist für den Austritt des Vereinigen Königreichs aus der EU endet am 31. Dezember 2020, und das Protokoll über Irland und Nordirland gilt ab dem 1. Januar 2021. REACH-Registrierungen, die von im Vereinigten Königreiche ansässigen Herstellern, Importeuren und Alleinvertretern vorgenommen werden, werden ungültig, wenn sie nicht vor Ablauf der Übergangsfrist in die EU/den EWR übertragen werden. Ein Leitfaden steht zur Unterstützung zur Verfügung.
Etwa die Hälfte der 181 Stoffe, die ursprünglich nur im Vereinigten Königreich registriert waren, wurden noch nicht übertragen. Registranten und nachgeschaltete Anwender können die online verfügbare Liste einsehen.