EU-weite Beschränkung langkettiger PFCA
Die EU-weite Beschränkung bestimmter Perfluorcarbonsäuren (C9-C14 PFCAs) – eine Untergruppe von Per- und Polyfluoralkylsubstanzen (PFAS) – gilt ab dem 25. Februar.
Die Beschränkung wird die Exposition von Mensch und Umwelt gegenüber PFCA reduzieren oder verhindern und die bedauerliche Substitution von PFOA verhindern, die seit Juli 2020 weltweit verboten ist. Sie steht im Einklang mit den Bestrebungen der EU, alle nicht wesentlichen Verwendungen von PFAS im Rahmen der Chemikalienstrategie für Nachhaltigkeit schrittweise einzustellen.
PCFAs wurden auch für die Aufnahme in die Liste der persistenten organischen Schadstoffe (POPs) im Rahmen des Stockholmer Übereinkommens vorgeschlagen.