Fristen für die Aktualisierung der Registrierungsdossiers geklärt

Im Amtsblatt wurde soeben eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2020/1435) über die den Registranten auferlegten Pflichten zur Aktualisierung ihrer Registrierungen gemäß REACH veröffentlicht.

In dieser Verordnung der Europäischen Kommission wird geklärt, wann Unternehmen ihre REACH-Registrierungsdossiers aktualisieren müssen. Die Verpflichtung zur „unverzüglichen Aktualisierung“ wird in den meisten Fällen auf drei Monate und in komplexeren Fällen auf bis zu zwölf Monate festgelegt.

Weitere Informationen finden Sie in der ECHA-Pressemitteilung.