Genehmigung und Vereinbarung von zwei Projekten für großherzogliche Verordnungen

In ihrem letzten Regierungsrat haben die Minister Projekte zur Änderung von zwei großherzoglichen Verordnungen genehmigt und vereinbart.

Die Minister genehmigten das Projekt zur Änderung der großherzoglichen Verordnung zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor den Risiken chemischer Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz. Mit diesem Entwurf einer großherzoglichen Verordnung soll die Richtlinie (EU) 2019/1831 umgesetzt werden. Dieser Entwurf sieht unter anderem eine Verbesserung des Schutzes der Beschäftigten vor der Exposition gegenüber gefährlichen Chemikalien am Arbeitsplatz und die Aktualisierung der Grenzwerte vor, die derzeit in Anhang I der geänderten großherzoglichen Verordnung vom 14. November 2016 zum Schutz der Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten vor den Risiken durch chemische Arbeitsstoffe am Arbeitsplatz zu finden sind.

Die Minister einigten sich auch auf das Projekt zur Änderung der großherzoglichen Verordnung zum Schutz der Arbeitnehmer vor den Risiken im Zusammenhang mit Karzinogenen oder Mutagenen am Arbeitsplatz. Mit diesem Entwurf einer großherzoglichen Verordnung soll die Richtlinie (EU) 2019/130 umgesetzt werden. Eines der Ziele dieses Entwurfs besteht auch darin, die Arbeitsbedingungen zu verbessern und die Gesundheit der Arbeitnehmer vor spezifischen Risiken zu schützen, die sich aus der Exposition gegenüber Karzinogenen oder Mutagen ergeben.

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