Hinweis auf das Verfahren zur Deklaration gefährlicher Gemische in Luxemburg

Anfang 2021 wurde vom Belgischen Giftinformationszentrum ein Hinweis auf das Verfahren zur Deklaration von gefährlichen Gemischen, die auf den luxemburgischen Markt gebracht werden, veröffentlicht.

In diesem Hinweis weist das belgische Giftinformationszentrum darauf hin, dass sich Belgien für die parallele Nutzung zweier verschiedener Systeme entschieden hat:

  • Das bereits existierende nationale System in Belgien unter Verwendung eines XLS-Tools (EDF-Datei auf der Website des Giftinformationszentrums);
  • Das e-Delivery-System des ECHA PCN-Portals unter Verwendung des IUCLID-Tools.

In Zukunft können die Unternehmen zwischen einem dieser beiden Systeme wählen, um ihre Gemische an das Giftinformationszentrum zu melden. Für Gemische, die auf dem luxemburgischen Markt in Verkehr gebracht werden, ist es nicht nötig, über die beiden Systeme zu melden.

Allerdings ist das belgische Giftinformationszentrum aus verschiedenen technischen Gründen derzeit nicht in der Lage, Informationen aus dem PCN-Portal der ECHA zu lesen. Deshalb bittet das Giftinformationszentrum im Moment die Unternehmen, ihre Mischungen direkt an das belgische Giftinformationszentrum zu melden und das XLS-Formular des Zentrums zu bevorzugen.

Das Giftinformationszentrum wird eine Ankündigung auf seiner Website veröffentlichen, sobald es in der Lage ist, mit den durch das ECHA PCN-Portal kommenden Meldungen fortzufahren. Die Informationen werden auch vom REACH&CLP Helpdesk Luxemburg mitgeteilt, sobald sie verfügbar sind. Das genaue Datum für diese Veröffentlichung ist noch nicht bekannt.

Selbstverständlich müssen Meldungen, die bereits in der Giftinformationszentrums Datenbank aufgeführt sind, nicht erneut über das PCN-Portal angemeldet werden und sind weiterhin gültig.

Errinerung: Für Luxemburg ist das belgische Giftinformationszentrum (Centre Antipoison Belge/Belgisch Antigifcentrum) die zuständige Behörde gemäß Art. 45 CLP. Unternehmen, die gefährliche Gemische in Luxemburg auf den Markt bringen, müssen daher eine Meldung beim belgischen Giftinformationszentrum einreichen. Das Zentrum bietet Unternehmen darüber hinaus auch die Möglichkeit, nicht-gefährliche Gemische zu melden.