Höhere Informationsanforderungen an Unternehmen hinsichtlich Nanomaterialien

Eine spezielle Überarbeitung der REACH-Informationsanforderungen für Nanomaterialien (<link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) 2018/1881) wurde jetzt von der Europäischen Kommission verabschiedet.

Die Änderungen stellen klar, welche Informationen Unternehmen, die Stoffe in Nanoform auf den Markt bringen, in ihren Registrierungsdossiers bereitstellen müssen. Die neuen Bestimmungen gelten ab 1. Januar 2020.

Weitere Informationen sind der <link https: echa.europa.eu _blank>Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.