Ist Ihre Auseinandersetzung anhängig? Sie können noch bis zum 31. Mai ein Dossier einreichen

Wenn Sie kürzlich einen Streitfall über die gemeinsame Nutzung von Daten bei der ECHA eingereicht haben, kann es sein, dass die Entscheidung nicht vor dem Registrierungsstichtag 31. Mai 2018 abgeschlossen ist. Dies würde bedeuten, dass Sie keine vollständige Registrierung rechtzeitig einreichen können. Sie können jedoch weiterhin eine Einreichung vornehmen, damit Sie so lange auf dem Markt bleiben können, bis die Agentur Ihren Fall bewertet hat.

Weitere Informationen finden Sie in der <link https: echa.europa.eu de _blank>ECHA Pressemitteilung.