Kandidatenliste aktualisiert

Am 15. Januar 2019 wurden sechs weitere Stoffe in die <link https: echa.europa.eu de candidate-list-table _blank>Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste beinhaltet nun 197 Stoffe.

Zur Erinnerung: Die Verwendung dieser „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC = substances of very high concern) ist nicht verboten. Sie können weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch Kommunikationspflichten seitens der Lieferanten entsprechend den Artikel 31, 32 und 33 REACH.

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen ECHA gemäß Artikel 7(2) REACH darüber informieren. Die Frist für die Meldung der jetzt neu hinzugefügten Stoffe ist der 15. Juli 2019.

Weitere Informationen finden Sie in der <link https: echa.europa.eu de six-new-substances-added-to-the-candidate-list _blank>Pressemitteilung der ECHA.