Kandidatenliste aktualisiert

Am 17. Januar 2022 wurden vier Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste beinhaltet nun 223 Stoffe.

Zur Erinnerung, Die Verwendung dieser SVHC ist nicht verboten. Sie können weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch Kommunikationspflichten seitens der Lieferanten entsprechend den Artikel 31, 32 und 33 REACH.

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen ECHA gemäß Artikel 7(2) REACH darüber informieren. Die Frist für die Meldung der jetzt neu hinzugefügten Stoffe ist der 17. Juli 2022.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.