Kandidatenliste mit acht gefährlichen Chemikalien aktualisiert

Der Kandidatenliste wurden acht Chemikalien hinzugefügt. Die Kandidatenliste für besonders besorgniserregende Stoffe enthält nun 219 Chemikalien, die Menschen oder die Umwelt schädigen können.

Zur Erinnerung: Die Verwendung dieser „besonders besorgniserregenden Stoffe“ (SVHC) ist nicht verboten. Sie können weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch Kommunikationspflichten seitens der Lieferanten entsprechend den Artikel 31, 32 und 33 REACH.

Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen ECHA gemäß Artikel 7(2) REACH darüber informieren. Die Frist für die Meldung der jetzt neu hinzugefügten Stoffe ist der 08. Januar 2021.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.