Kommission beschließt Änderung des ersten Einhaltungsfrist für die Meldung an Giftnotrufzentralen

Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt zur Änderung der CLP-Verordnung angenommen, mit dem die erste Einhaltungsfrist für die harmonisierte Meldung an Giftnotrufzentralen für Gemische, die für den Endverbraucher bestimmt sind, vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschoben wird. Die anderen Termine für die Einhaltung der Vorschriften bleiben hiervon unberührt.

Mit diesem Änderungsrechtsakt werden auch einige Änderungen in Bezug auf die Art und Weise, wie Informationen zur Verfügung gestellt werden, vorgenommen.

Nach der Annahme haben das Europäische Parlament und der Rat zwei Monate Zeit, den Rechtsakt zu prüfen.