Krebserzeugende PAK in Gummigranulat weiter eingeschränkt

Seit dem 10. August 2022 gilt die neue Konzentrationsgrenze von acht polyzyklischen aromatischen Kohlenwasserstoffen (PAK) in Gummigranulaten und Mulchen. Die Konzentrationsgrenze dieser acht PAK wurde auf 20 mg/kg reduziert.

Diese niedrigere Grenze gewährleistet die Sicherheit von Personen – insbesondere Kindern -, die auf diesen Feldern spielen. Die Einschränkung wirkt sich nicht sofort auf bestehende Felder aus, sondern stellt sicher, dass das Füllmaterial, das zum Nachfüllen der Felder verwendet wird, unter dem neuen Grenzwert liegt.

Zur Erinnerung: Die Beschränkung wurde von den Niederlanden im Juli 2018 vorgeschlagen und von der Europäischen Kommission im Juli 2021 angenommen.