LIFE AskREACH testet Weihnachtsartikel auf besonders besorgniserregende Stoffe

Ein Test von Weihnachtsartikeln, der im Rahmen des (vom LIFE-Programm der Union finanzierten) europäischen Projekts AskREACH durchgeführt wurde, brachte das Ergebnis hervor, dass künstliche Weihnachtsbäume, Christbaumkugeln und Lichterketten stark mit Schadstoffen belastet sind.

Insgesamt wurden 33 Stichproben von Weihnachtsbäumen (15), Christbaumkugeln (11) und Lichterketten (7) aus Österreich, Deutschland und der Tschechischen Republik in externen Labors auf sogenannte „besonders besorgniserregende Stoffe“ (Stoffe der Kandidatenliste) wie Weichmacher, Flammschutzmittel, Blei und Chlorparaffine untersucht.

Bei fünfzig Prozent der Proben betrug der Anteil an besonders besorgniserregenden Stoffen über 0,1 % (Massenanteil). Daher fallen sie unter den Informationsanspruch des Verbrauchers, der in der europäischen Chemikalienverordnung REACH (Verordnung (EG) Nr. 1907/2006) verankert ist. Allerdings kam keines der Unternehmen, von denen die Erzeugnisse gekauft wurden, seiner rechtlichen Verpflichtung nach, auf unsere Ersuchen hin Informationen über problematische Chemikalien in ihren Artikeln zu übermitteln.

Des Weiteren wurden bei 13 Erzeugnissen (mehr als einem Drittel) die gesetzlichen Grenzwerte verschiedener Chemikalienverordnungen überschritten und sie hätten nicht auf den Markt gebracht werden sollen:

  • acht Erzeugnisse (vier Bäume und vier Lichterketten) enthielten einen Anteil von über 0,15 % (Massenanteil) an kurzkettigen Chlorparaffinen (SCCP), die in der EU-POP-Verordnung reglementiert sind (Verordnung (EG) Nr. 850/2004, geändert durch die Verordnung (EU) 2015/2030 der Kommission), und hätten daher nicht auf den Markt gebracht werden dürfen;
  • drei Christbaumkugeln enthielten das Flammschutzmittel Deca-BDE, dessen Verwendung durch die Verordnung (EU) 2017/227 der Kommission vom 9. Februar 2017 betreffend Bis(pentabromphenyl)ether eingeschränkt wird, weshalb die Erzeugnisse seit dem 2. März 2019 nicht mehr auf den Markt gebracht werden dürfen;
  • sechs von sieben Lichterketten enthielten einen Anteil von über 0,1 % (Massenanteil) an dem Phthalat DEHP, das in der RoHS-Richtlinie (2011/65/EU, geändert durch die Delegierte Verordnung 2015/863 der Kommission) reglementiert ist, weshalb diese Erzeugnisse nicht auf den Markt gebracht werden dürfen. Die höchste DEHP-Konzentration wurde in einer Lichterkette gemessen und betrug 27 % (Massenanteil).

Bei allen gekauften Erzeugnissen wurde ein Ersuchen um Informationen zu besonders besorgniserregenden Stoffen an den Lieferanten gesendet. In den meisten Fällen wurde innerhalb der Frist von 45 Tagen keine Antwort übermittelt. Mehrere Lieferanten antworteten, dass ihre Artikel „REACH-konform“ seien, was auf ein Versäumnis in Bezug auf die Bestimmung in Artikel 33 Absatz 2 der REACH-Verordnung hindeutet. Gemäß Artikel 33 Absatz 2 der REACH-Verordnung müssen Lieferanten von Erzeugnissen binnen 45 Tagen zumindest den Namen des betreffenden Stoffes und Informationen für eine sichere Verwendung des Erzeugnisses zur Verfügung stellen. Allerdings sorgten mehrere Händler infolge dieser Ergebnisse für Abhilfe und nahmen die betreffenden Erzeugnisse vom Markt.

Diese Ergebnisse entsprechen denen eines aktuellen Pilotprojekts des Forums zur Durchsetzung, das von der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) durchgeführt wurde und wobei die Schlussfolgerung gezogen wurde, dass 88 % der Lieferanten von Erzeugnissen, die einen Massenanteil von über 0,1 % an besonders besorgniserregenden Stoffen haben, es versäumen, ihren Kunden ausreichende Informationen über diese Stoffe in den von ihnen gelieferten Erzeugnissen zu übermitteln.

Die Ergebnisse zeigen, dass sich Unternehmen nach wie vor nur in geringem Maße ihrer Verpflichtungen, Informationen über Stoffe der Kandidatenliste zu übermitteln, bewusst sind. Außerdem zeigen die Ergebnisse, dass Alltagsprodukte auf dem europäischen Markt nicht streng genug kontrolliert werden und mehr als ein Drittel der Proben gegen verschiedene Chemikalienverordnungen verstößt.

Mit dem Projekt LIFE AskREACH sollen sowohl Verbraucher als auch Unternehmen unterstützt werden, indem auf den Informationsanspruch und gleichzeitig auf die Informationspflicht entlang der Lieferkette aufmerksam gemacht wird. Mithilfe einer Smartphone-App für Kunden („Scan4Chem“) und einer Produktdatenbank für Unternehmen kann die Kommunikation zwischen Verbrauchern und Herstellern, Lieferanten und Händlern verbessert werden.

Hier können Sie die Scan4Chem-App des Luxembourg Institute of Science and Technology herunterladen