Meldepflicht zu Nicht-EU-Herstellern

Alleinvertreter kommen der neuen Verpflichtung, die von ihnen vertretenen Nicht-EU-Hersteller zu identifizieren, gut nach.

95 % der Registrierungen, die von Alleinvertretern eingereicht wurden, sind jetzt mit einem erklärten Nicht-EU-Hersteller verbunden, Tendenz steigend. Die Notwendigkeit, Nicht-EU-Hersteller zu identifizieren, ist eine Folge der aktualisierten Informationsanforderungen der REACH-Anhänge, die seit dem 14. Oktober 2022 gelten.

Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.