Neue Anforderungen der Giftinformationszentren treten in Kraft: Meldung in harmonisiertem Format

Seit dem 1. Januar 2021 sind Einführer und nachgeschaltete Anwender verpflichtet, ihre Gemische in einem harmonisierten Format zu melden und eindeutige Rezepturidentifikatoren (UFI) auf Gemischetiketten anzugeben. Dies ist eine wichtige Änderung für Unternehmen, die gefährliche Gemische in Verkehr bringen.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung des Giftinformationszentrums.

Das derzeitige System in Luxemburg bleibt bis auf Weiteres gültig. Weitere Informationen finden Sie auf unserer Veranstaltungsseite.