Neue Bankverbindung der ECHA

Ab dem 1. Juli 2019 wird die ECHA eine neue Bankverbindung für ihre REACH- und Biozid-Rechnungen angeben. Vor dem 1. Juli 2019 ausgestellte Rechnungen können entweder auf das alte Bankkonto, wie auf der Rechnung angegeben, oder auf das neue Spezialkonto für die Verordnung bezahlt werden.

Weitere Informationen stehen unter diesem Link zur Verfügung.