Neue Beschränkung

Die Europäische Kommission hat Anhang XVII REACH geändert (<link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) 2018/35) und eine Beschränkung der beiden Stoffe Octamethylcyclotetrasiloxan (D4) und Decamethylcyclopentasiloxan (D5) hinzugefügt (Eintrag 70). Die Beschränkung bezieht sich auf ihre Verwendung in abwaschbaren kosmetischen Mitteln, die nach dem 31. Januar 2020 nicht mehr in Verkehr gebracht werden dürfen, wenn die Konzentration einer der beiden Stoffe 0,1 Gewichts-% beträgt oder übersteigt.