Neue Beschränkungsabsichtserklärung

Die Niederlande haben am 9. Dezember 2019 eine Absichtserklärung eingereicht, um N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-one (NEP) zu beschränken. 

Im Zusammenhang mit dieser Absichtserklärung wurde auf der Website der ECHA eine Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen veröffentlicht, in der die Interessenträger aufgefordert werden, Informationen einzureichen, die bei der Vorbereitung der beabsichtigten Beschränkung hilfreich sein könnten. Die Aufforderung zur Vorlage von Nachweisen läuft bis zum 13. März 2020.