Neue Großherzogliche Verordnung über gefährliche Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten

Am 10. April wurde eine neue <link http: data.legilux.public.lu file eli-etat-leg-rgd-2018-04-10-a249-jo-fr-pdf.pdf _blank>großherzogliche Verordnung zur Änderung des Anhangs III der <link http: data.legilux.public.lu file eli-etat-leg-memorial-2013-145-fr-pdf.pdf _blank>Verordnung vom 30. Juli 2013 zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten im Mémorial veröffentlicht.

Diese neue Verordnung betrifft insbesondere die Punkte 9b, 13a und 13b des Anhangs III der Verordnung zur Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten. Diese Punkte behandeln die Verwendung von Blei in Kugellagern und Halblagern von Kompressoren, Blei in weißem Glas für optische Anwendungen und Cadmium und Blei in Filtergläsern.

Die Verordnung tritt am 6. Juli 2018 in Kraft.