Neue großherzogliche Verordnung zu gefährlichen Stoffen in Elektro- und Elektronikgeräten

Eine neue <link http: data.legilux.public.lu file eli-etat-leg-rgd-2018-11-09-a1042-jo-fr-pdf.pdf _blank>großherzogliche Verordnung zur Abänderung der <link http: data.legilux.public.lu file eli-etat-leg-memorial-2013-145-fr-pdf.pdf _blank>großherzoglichen Verordnung vom 30. Juli 2013 über die Beschränkung der Verwendung bestimmter gefährlicher Stoffe in Elektro- und Elektronikgeräten wurde im Mémorial veröffentlicht.

Diese neue Verordnung ändert Anhang II der vorangegangenen Verordnung, indem sie den Text der Einträge 6 a, b und c, 7 a und c, 21 und 28 modifiziert. Alle Änderungen beziehen sich auf die Verwendung von Blei in verschiedenen Bestandteilen von Elektro- und Elektronikgeräten und setzen entsprechende Anpassungen der Europäischen <link https: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>RoHS-Richtlinie 2011/65/EU in nationales Recht um.

Dieser Text wird am 30. Juni 2019 in Kraft treten.