Neue Stellungnahmen des Ausschuss für Biozidprodukte

Der Ausschuss für Biozidprodukte (BPC) der ECHA hat vor kurzem <link http: echa.europa.eu regulations biocidal-products-regulation approval-of-active-substances bpc-opinions-on-active-substance-approval _blank>seine Stellungnahmen zur Genehmigung von zwei bioziden Wirkstoffen veröffentlicht:

  • Reaktionsprodukte aus  Paraformaldehyd und 2-Hydroxypropylamin ( 1:1 Verhältnis) (ursprünglich als  HPT gemeldet) in den Produkttypen 2, 6, 11 und 13.
  • Reaktionsprodukte aus Paraformaldehyd und 2-Hydroxypropylamin ( 3:2 Verhältnis) (ursprünglich als  MBO gemeldet) in den Produkttypen 2, 6, 11, 12 und 13.

Die o.g. bioziden Wirkstoffe erfüllen die Ausschlusskriterien gemäß Artikel 5(1) der <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Verordnung (EU) No 528/2012 (BPR).

Jene Wirkstoffe, welche die Ausschlusskriterien erfüllen, werden nicht genehmigt, es sei denn, dass bewiesenermaßen mindestens eine der Bedingungen in den Ausnahmevorschriften des Artikel 5(2) der BPR erfüllt ist.

In diesem Zusammenhang wird eine 60-tätige öffentliche Konsultation durchgeführt, um Informationen zur Erfüllung einer oder mehrerer der  Ausnahmevorschriften zu sammeln.

Interessierte Parteien werden gebeten sich an diese Konsultation zu beteiligen und anhand entsprechender Begründungen anzugeben, ob eine oder mehrere der o.g. Bedingungen erfüllt sind, bzw. ob keine dieser Bedingungen erfüllt ist. Beiträge sollen bis spätestens zum 4. November 2017 eingereicht werden.

Die Kommission wird, zusammen mit den Mitgliedstaaten, die erhaltenen Informationen bei der Entscheidungsfindung zur (Nicht)genehmigung dieser Wirkstoffe für die o.a. Produktarten berücksichtigen.

Weiter Information zur dieser öffentlichen Konsultation und Ausschlusskriterien von Artikel 5(2) befinden  sich auf der <link https: echa.europa.eu de derogation-to-the-exclusion-criteria-current-consultations _blank>ECHA Webseite.

Hinweis – Weitere Fragen zu Biozidprodukten können an die Umweltverwaltung (Administration de l’Environnement - AEV) unter der folgenden E-Mailadresse gerichtete werden: <link>biocides@aev.etat.lu