Neue Verordnung über Explosivstoffvorläufer veröffentlicht

Anfang Juli wurde eine neue Verordnung (Verordnung (EU) 2019/1148) über das Inverkehrbringen und die Verwendung von Vorläufern von Explosivstoffen im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese neue Verordnung änderte die REACH-Verordnung, insbesondere hinsichtlich der Eintragung 58 in Anhang XVII REACH (Liste der Beschränkungen) in Bezug auf Ammoniumnitrat, in dem zwei Absätze in Spalte 2 gestrichen wurden (Artikel 18).

Es wird auch darauf hingewiesen, dass diese neue Verordnung nicht für die in Artikel 3(3) REACH definierten Erzeugnisse gilt. Zudem  gelten die REACH-Definitionen eines Stoffes, eines Gemischs und eines Erzeugnisses für diese neue Verordnung.