Neue Verordnung über persistente organische Schadstoffe

Am 23. April wurde eine neue Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) (Verordnung (EU) 2019/636) im Amtsblatt veröffentlicht.

Diese neue Verordnung ändert unter anderem den Anhang IV der Verordnung (EG) Nr. 850/2004 über POP in Bezug auf Substanzen, die einzelnen Bestimmungen über die Abfallwirtschaft unterliegen und fügt dieser Liste eine neue Substanz hinzu. Diese Verordnung ändert auch Anhang V und insbesondere die Tabelle in Teil 2 dieses Anhangs.