Neue Verordnung zu Prüfmethoden

Die neue Verordnung über Prüfmethoden (Verordnung (EU) 2019/1390) wurde im Amtsblatt der Europäischen Union veröffentlicht.

Mit dieser neuen Verordnung werden einige Teile des Anhangs der Verordnung (EG) 440/2008 der Kommission geändert. Davon betroffen sind insbesondere mehrere Methoden unter Teil B, der sich auf Methoden zur Bestimmung der Toxizität und sonstiger Auswirkungen auf die Gesundheit bezieht, und unter Teil C, der sich auf die Methoden zur Bestimmung der Ökotoxizität bezieht.