Neue Beschränkungen für zwei Stoffe

Eine Änderung des Anhangs XVII der REACH-Verordnung (Verordnung (EU) 2025/1090) wurde kürzlich im Amtsblatt veröffentlicht.

Die Änderung betrifft eine Beschränkung für N,N-Dimethylacetamid (DMAC) und 1-Ethylpyrrolidin-2-on (NEP), die unter anderem als aprotische Lösungsmittel bei der Herstellung von Agrochemikalien, Arzneimitteln und Reinigungsmitteln verwendet werden.

Diese Beschränkungen werden als Einträge Nr. 80 (DMAC) und Nr. 81 (NEP) in die Beschränkungsliste in Anhang XVII der REACH-Verordnung aufgenommen.

Die Beschränkungen gelten ab dem 23. Dezember 2026.

Eine spezifische Ausnahmeregelung für die Verwendung von DMAC bei der Herstellung von synthetischen Fasern gilt ab dem 23. Juni 2029.