Obligatorische Benennung von Nanoformen für REACH-Registrierung

Unternehmen müssen bei der Registrierung von Nanomaterialien gemäß der REACH-Verordnung einen Namen für Nanoformen oder Nanoform-Sätze ihres Stoffes angeben. Dies erleichtert die Bezugnahme auf registrierte Nanoformen in regulatorischen Entscheidungen und Sicherheitsdatenblättern.

Die Änderung trat am 2. November nach der neuen Veröffentlichung von IUCLID in Kraft. Unternehmen, die ihre Nanoformen bereits registriert haben, müssen keine sofortigen Maßnahmen ergreifen, müssen jedoch bei der nächsten Aktualisierung ihres Registrierungsdossiers einen Namen angeben.

Weitere Informationen finden Sie in den Leitlinien und der Unterstützung zu Nanomaterialien gemäß REACH.