OECD-Leitlinien zur Risikobewertung von Nanomaterialien

Die OECD hat zwei Leitlinien für die Prüfung von hergestellten Nanomaterialien veröffentlicht:

  • Leitlinie 318 umfasst die Prüfung der Auflösungs- und Dispersionsstabilität von Nanomaterialien sowie die Verwendung der Daten für weitere Umweltprüfungen und -bewertungen.
  • Leitlinie 317 enthält Leitlinien zu Ökotoxizitätstests von hergestellten Nanomaterialien zur Bestimmung ihrer Gefährdung für Wasserorganismen, einschließlich Sedimentbewohner.

Beide Dokumente gelten für Prüfungen nach der REACH-Verordnung und können verwendet werden, um spezifische Informationsanforderungen für Nanomaterialien abzudecken, die am 1. Januar 2020 in Kraft getreten sind. Eine vollständige Liste der anerkannten Prüfmethoden, die für die Erfüllung der REACH-Informationsanforderungen für Nanoformen relevant sind , ist bei der EU-Beobachtungsstelle für Nanomaterialien verfügbar.