Online Sitzung über die Meldung gefährlicher Gemische in Luxembourg
Der REACH&CLP Helpdesk Luxemburg organisiert eine Online-Informationssitzung zum Anhang VIII der CLP-Verordnung und den Anforderungen im Zusammenhang mit der Meldung von gefährlichen Gemischen in Luxemburg. Die Veranstaltung wird am Dienstag, den 10. November von 10:00 bis 12:00 Uhr stattfinden.
Im Rahmen der CLP-Verordnung sind die Unternehmen verpflichtet, gefährliche Gemische, die sie auf den EU Market bringen, gemäß dem Artikel 45 CLP zu melden. Informationen zu diesen gefährlichen Gemischen müssen der nationale Stelle übermittelt werden, die für die Annahme von Informationen in Bezug auf Gesundheitsnotfälle verantwortlich ist. Seit Juni 2015 ist das belgische Giftinformationszentrum die Stelle, die für den Erhalt der spezifischen Informationen gemäß Artikel 45 CLP für alle in Luxemburg in Verkehr gebrachten gefährlichen Gemische zuständig ist.
Darüber hinaus wurde im März 2017 eine Verordnung veröffentlicht, die einen neuen Anhang zur CLP-Verordnung (Anhang VIII) enthält, der einen genaueren rechtlichen Rahmen für die zu deklarierenden Informationen und das zu verwendende Format bietet. Die erste Frist für die Umsetzung des neuen harmonisierten Formats ist der 1. Januar 2021.
Registrieren Sie sich auf der Veranstaltungswebsite, um Informationen über die neuesten Entwicklungen in Bezug auf die regulatorischen Anforderungen als auch über das jetzigen System für die Meldung gefährlicher Gemische in Luxemburg zu erhalten!