PFOA gemäß POP-Verordnung verboten

Perfluorocytansäure (PFOA), ihre Salze und verwandten Verbindungen wurden gemäß der Verordnung über persistente organische Schadstoffe (POP) verboten. Ziel ist es, eine Exposition der EU-Bürger und der Umwelt gegenüber dieser persistenten, bioakkumulativen und toxischen Stoffgruppe zu vermeiden.

Das Verbot gilt ab dem 4. Juli 2020 und folgt einem Beschluss, der im Mai 2019 auf der Stockholmer Konvention gefasst wurde, und ersetzt die Beschränkung von PFOA nach REACH.