Praktische Lösungen zur Unterstützung harmonisierter Informationsanforderungen

Die Europäische Kommission (EK) hat einen zweiten Änderungsantrag zu Anhang VIII der CLP-Verordnung angenommen, der Bestimmungen enthält, die Unternehmen dabei unterstützen, die Anforderungen für Mitteilungen von Giftnotrufzentralen zu erfüllen. Der Änderungsantrag zielt darauf ab, Bedenken hinsichtlich des Verwaltungsaufwands für Unternehmen anzugehen und gleichzeitig den Informationsbedarf von Giftnotrufzentralen zu decken.

Die Annahme von Anhang VIII, 2. Änderung und zugehörige Dokumente werden auf der Website der Europäischen Kommission veröffentlicht.

Weitere Informationen finden Sie in den Neuigkeiten der Giftnotrufzentralen.