REACH-Beschränkungsliste aktualisiert

Die Europäische Kommission hat die Liste der beschränkten Stoffe in Anhang XVII der REACH-Verordnung geändert und folgende neue Einträge hinzugefügt:

  • <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>1-Methyl-2-pyrrolidone (NMP) darf nach dem 9. Mai 2020 nicht als Stoff oder in Gemischen in Konzentrationen von ≥ 0.3 % in den in Verkehr gebracht, hergestellt oder verwendet werden, es sei denn, der für die Arbeitsplatz-Exposition vorgegebene Derived No Effect Level (DNEL) wird berücksichtigt, und entsprechende zur Einhaltung geeignete Risikomanagementmaßnahmen und angemessene Verwendungsbedingungen werden eingehalten - für weitere Details konsultieren Sie die Verordnung.
  • <link http: eur-lex.europa.eu legal-content de txt pdf _blank>Methanol darf nach dem 9. Mai 2018 nicht in Scheibenwaschflüssigkeiten oder Scheibenfrost­schutzmitteln in einer Konzentration von 0,6 Gew.-% oder mehr für die allgemeine Öffentlichkeit in den Verkehr gebracht werden.