Verwaltungsgebühr für einen Antrag auf eine gemeinsame Zulassung

Nach den von der Europäischen Kommission bestätigten neuen Bestimmungen wird die ECHA künftig nur noch eine Verwaltungsgebühr für einen gemeinsamen Zulassungsantrag erheben, der Antragsteller mit falsch angegebenen Unternehmensgrößen umfasst. Dies gilt auch dann, wenn mehr als ein Antragsteller fälschlicherweise angibt, ein Kleinst-, kleines oder mittleres Unternehmen (KMU) zu sein.

Weitere Informationen sind auf der Website der ECHA zu finden.