Sind Ihre REACH-Registrierungen noch aktuell?

Die ECHA arbeitet jetzt mit den nationalen Vollzugsbehörden zusammen, um Fälle zu ermitteln, in denen die Aktualisierungspflicht nicht eingehalten wurde.

Seit Dezember 2020 müssen die Unternehmen – gemäß Durchführungsverordnung der Kommission (Verordnung (EU) 2020/1435) über Dossieraktualisierungen – bestimmte Fristen zur Aktualisierung ihrer REACH-Registrierungen einhalten. Den ersten Schwerpunkt für die ECHA stellen Dossiers für besonders besorgniserregende Stoffe (SVHC) im Verzeichnis der zulassungspflichtigen Stoffe dar. Wenn ein Unternehmen zum Beispiel die Herstellung oder den Import eines zugelassenen Stoffes einstellt, muss es seine Registrierung innerhalb von drei Monaten aktualisieren.

Die ECHA wird über REACH-IT Kontakt zu den betroffenen Unternehmen aufnehmen, um sie daran zu erinnern, dass ihre Registrierungen möglicherweise überarbeitet werden müssen.