Unterstützung der Kommission bei der Definition von Nanomaterialien

Die Europäische Kommission hat eine gezielte Online-Konsultation zur Definition eines Nanomaterials eingeleitet.

Die Empfehlung der EU zur Definition eines Nanomaterials (2011/696/EU) enthält eine gemeinsame Definition für den Begriff Nanomaterial, die auf verschiedene Verordnungen in der EU angewendet werden kann. Die aktuelle Konsultation ist Teil des Überprüfungsprozesses, der in der ursprünglichen Empfehlung gefordert wird.  

Kommentare können bis zum 30. Juni 2021 eingereicht werden.