Unterstützung von Registranten in Ausnahmefällen

Unternehmen, die sich in Ausnahmesituationen befinden, die sie wahrscheinlich daran hindern ihre Stoffe rechtzeitig zu registrieren, sollten die ECHA rechtzeitig vor Ablauf der Frist am 31. Mai 2018 informieren.

Weitere Informationen finden Sie in der <link https: echa.europa.eu de _blank>Pressemitteilung der ECHA.