Veränderungen bei schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen während der Notsituation

Infolge der Maßnahmen, die durch die geänderte großherzogliche Verordnung vom 18. März 2020 zur Einführung einer Reihe von Maßnahmen zur Bekämpfung von Covid-19 eingeführt wurden, sind bestimmte Verpflichtungen im Zusammenhang mit schweren Unfällen mit gefährlichen Stoffen geändert worden.

Neuen Maßnahmen wurden durch die folgenden Texte eingeführt:

Weitere Informationen in der Pressemitteilung des Ministeriums für Umwelt, Klima und nachhaltige Entwicklung und der Umweltverwaltung.