Vereinfachte Zulassungsanträge für Ersatzteile für langlebige Alterzeugnisse

Die Europäische Kommission hat die Durchführungsverordnung (EU) 2021/876 veröffentlicht, durch die Anträge auf Verwendung zugelassener Chemikalien zur Herstellung von Ersatzteilen für langlebige Alterzeugnisse oder zur Reparatur von nicht mehr hergestellten Produkten vereinfacht werden. Die Anwendung sieht ein vereinfachtes Format für die Analyse von Alternativen und die sozioökonomische Analyse vor. Es ist kein Substitutionsplan erforderlich. Die Antragsgebühr wird ebenfalls um 50 % niedriger sein als üblich.

Weitere Informationen finden Sie auf der ECHA-Website.