Veröffentlichung der großherzoglichen Verordnung über Tätowiertechniken

Die großherzogliche Verordnung vom 2. Juni 2022 zur Änderung der großherzoglichen Verordnung vom 9. November 2018 zur Umsetzung des geänderten Gesetzes vom 24. Mai 2018 über die hygienischen und sanitären Bedingungen in Bezug auf die Ausübung von Tätowiertechniken durch Eindringen in die Haut, Piercing, Branding, Schneiden sowie UV-Bräunung ist soeben im Mémorial A veröffentlicht worden.

Diese großherzogliche Verordnung ändert ihren Artikel 4, um ihn an den Anhang XVII der REACH-Verordnung (und insbesondere an die Stoffe, die unter die Beschränkung der in Tätowiertinten und Permanent Make-up enthaltenen Stoffe fallen) und an die CLP-Verordnung anzupassen.