Veröffentlichung der REACH-Änderung – PAK-Beschränkung

Die Verordnung (EU) 2021/1199 zur Änderung des Eintrags 50 von Anhang XVII REACH in Bezug auf polyzyklisch-aromatische Kohlenwasserstoffe (PAK) wurde veröffentlicht.

Ab dem 10. August 2022 dürfen Granulate oder Mulche nicht zur Verwendung als Füllmaterial auf Kunstrasenplätzen oder in loser Form auf Spielplätzen oder im Sportbereich in Verkehr gebracht werden, wenn der Gehalt aller aufgeführten PAK zusammen mehr als 20 mg/kg (0,002 Gew.-%) beträgt. Darüber hinaus sind sie mit einer eindeutigen Identifizierungsnummer der Charge zu versehen.