Verschiebung des Stichtags bezüglich der Meldepflichten an Giftnotrufzentralen

Der CARACAL-Ausschuss (Sachverständigengruppe zur CLP-Verordnung) hat den von der Europäischen Kommission vorgeschlagenen Änderungen an Anhang VIII der CLP-Verordnung einstimmig zugestimmt.

Die Kommission befasst sich nun mit der Verabschiedung eines delegierten Rechtsakts, der unter anderem den ersten Stichtag für die harmonisierte Berichterstattung an Giftnotzentralen im Hinblick auf für Verbraucher bestimmte Gemische vom 1. Januar 2020 auf den 1. Januar 2021 verschiebt. Dieser Rechtsakt wird voraussichtlich noch in diesem Jahr in Kraft treten. Die weiteren Stichtage bleiben hiervon unberührt.

Ferner arbeitet die Kommission weiter an der Lösung einiger der von Interessenvertretern vorgebrachten Bedenken zur Praktikabilität der Meldepflichten; 2020 wird eine weitere Änderung von Anhang VIII erwartet.