Vollständigkeitsprüfung von Stoffsicherheitsberichten auf Oktober 2020 verschoben

Aufgrund der andauernden COVID-19-Pandemie und den möglichen Auswirkungen auf Unternehmen, z. B. fehlende personelle und finanzielle Ressourcen und Herausforderungen bei der Kommunikation zwischen Mitregistranten, wurde die Ausweitung der manuellen Vollständigkeitsprüfungen auf Stoffsicherheitsberichten auf Oktober 2020 verschoben. Die übrigen Änderungen in Bezug auf die Vollständigkeitsprüfungen treten am 1. Mai 2020 in Kraft.

Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA von Dezember 2019.