Zwei neue CLP-Änderungen veröffentlicht

Zwei neue Änderungen der CLP-Verordnung wurden soeben im Amtsblatt veröffentlicht.

  • Die erste Änderung (Verordnung (EU) 2020/1676) betrifft die Änderung von Artikel 25 der CLP-Verordnung bezüglich der ergänzenden Informationen auf dem Etikett.
    • Es wird ein neuer Absatz hinzugefügt, der dem speziellen Fall der Sonderanfertigungen von Farben im Zusammenhang mit den Anforderungen in Bezug auf Anhang VIII CLP und den „Unique Formulation Identifier“ (UFI) gewidmet ist.
    • Diese Änderung tritt ab dem 14. November 2020 in Kraft.

  • Die zweite Änderung (Verordnung (EU) 2020/1677) betrifft die zweite Änderung von Anhang VIII CLP bezüglich der Informationsanforderungen im Zusammenhang mit gesundheitlichen Notfallmaßnahmen.
    • Diese Änderung berücksichtigt die Schwierigkeit, die genaue Zusammensetzung der Mischungen in Fällen zu kennen, in denen bei der Herstellung der Mischung Rohstoffe mit sehr unterschiedlicher Zusammensetzung oder unbekannter Zusammensetzung verwendet werden. Dies gilt auch für den Fall maßgeschneiderter Mischungen.
    • Diese Änderung tritt ab dem 14. November 2020 in Kraft.