T-30 bis zum Ende der Übergangsfrist für die Anwendung von Anhang VIII von CLP
Am 1. Januar 2025 endet die Übergangsfrist für Meldungen an Giftnotrufzentralen (PCN).
Ab diesem Datum müssen alle neuen Informationen über gefährliche Gemische im harmonisierten Format gemäß Anhang VIII der CLP vorliegen.
Zur Erinnerung: Die Übergangsfrist war festgelegt worden, um den Unternehmen die Möglichkeit zu geben, sich schrittweise an die neuen harmonisierten Meldeanforderungen anzupassen.
Weitere Informationen sind der Pressemitteilung der ECHA zu entnehmen.