Kandidatenliste aktualisiert
Am 25. Juni 2025 wurden drei Stoffe in die Kandidatenliste aufgenommen. Die Liste beinhaltet nun 250 Stoffe. Folgende Stoffe wurden hinzugefügt:
- 1,1,1,3,5,5,5-Heptamethyl-3-[(trimethylsilyl)oxy]trisiloxan;
- Decamethyltetrasiloxan;
- Tetra(natrium/kalium) 7-[(E)-{2-acetamido-4-[(E)-(4-{[4-chlor-6-({2-[(4-fluor-6-{[4-(vinylsulfonyl)phenyl]amino}-1,3,5-triazin-2-yl)amino]propyl}amino)-1,3,5-triazin-2-yl]amino}-5-sulfonato-1-naphthyl)diazenyl]-5-methoxyphenyl}diazenyl]-1,3,6-naphthalintrisulfonat; Reactive Brown 51.
Zur Erinnerung, die Verwendung dieser SVHC ist nicht verboten. Sie können weiterhin in Verkehr gebracht werden, unterliegen jedoch Kommunikationspflichten seitens der Lieferanten entsprechend den Artikeln 31, 32 und 33 nach REACH.
Hersteller und Importeure von Erzeugnissen, die einen der Stoffe enthalten, müssen die ECHA gemäß Artikel 7(2) REACH darüber informieren. Die Frist für die Meldung der jetzt neu hinzugefügten Stoffe ist der 25. Dezember 2025.
Weitere Informationen finden Sie in der Pressemitteilung der ECHA.